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Grosszügige Subventionsprogramme für gewerblich genutzte elektrische Lastenfahrräder

Innovation zahlt sich aus

Immer mehr Unternehmen entscheiden sich für das elektrische Lastenfahrrad und gegen Kleintransporter. Und dies nicht ohne Grund. Weltweit ergreifen Stadtverwaltungen Initiativen, um den luftverschmutzenden Verkehr aus den Innenstädten zu verbannen. Auto- und abgasfreie Zonen werden ausgewiesen, Parkplätze müssen Grünflächen weichen und immer häufiger werden Autostraßen durch Rad- und Fußgängerwege ersetzt. 

Das elektrische Lastenfahrrad ist daher eine gute, effiziente Alternative, um sich durch die Stadt fortzubewegen. Dies gilt auch für Unternehmer. Verschiedene Förderprogramme und steuerliche Anreize erleichtern die Entscheidung für den Umstieg vom Kleintransporter auf das e-Lastenrad. Nachfolgend erläutern wir einige dieser Förderprogramme in mehreren europäischen Ländern. Zudem werden wir die Vorzüge eines gewerblich genutzten e-Lastenrads aufzeigen.

In den Niederlanden: bis zu 62 % Steuervergünstigung bei Anschaffung eines elektrischen Lastenfahrrads

In den Niederlanden können sich die steuerlichen Abzüge bei der Anschaffung eines elektrischen Lastenfahrrads auf über 62 % des Investitionsbetrags einschließlich des MwSt.-Abzugs aufsummieren. Nachstehend eine Auflistung der steuerlichen Abzugsmöglichkeiten:

  1. Der Umweltabzugsposten (MIA) für gewerblich genutzte elektrische Lastenfahrräder. Bis zu 36 % der Investition können angerechnet und vom Gewinn abgezogen werden. Die drei einfachen Bedingungen sind im Internet unter dem folgenden Link einsehbar: MIA & VAMIL Milieulijst code A 3119. 
  2. Unternehmer wird die Möglichkeit gewährt, Steuern für Umweltinvestitionen (VAMIL) auf den für das Unternehmen geltenden Steuersatz beschleunigt abzuschreiben. Im ersten Jahr können 75 % abgezogen werden und im darauffolgenden Jahr die restlichen 25 %. Die Bedingungen sind im Internet nachzulesen unter MIA & VAMIL voor ondernemers. 
  3. Steuerabzug für Mikroinvestitionen (KIA). Diese Regelung gilt für Investitionen darunter für gewerblich genutzte elektrische Lastenfahrräder. Bis zu 28 % des Investitionsbetrags darf vom Gewinn vor Steuern abgeschrieben werden. Dadurch zahlt ein Unternehmen weniger Einkommenssteuer. Quelle: KIA-regeling van de belastingdienst. 

Bitte beachten: Die niederländische Regierung beabsichtigt, die Regeln für die maximal zulässigen Abmessungen von elektrischen Lastenrädern zu ändern. Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Regeln findest du hier.

Deutschland: bis zu 4.200 € Zuschuss für den Kauf eines gewerblich genutzten elektrischen Lastenfahrrads 

Deutschland bietet einen Zuschuss für die Anschaffung eines gewerblich genutzten elektrischen Lastenfahrrads, der sich auf bis zu 4.200 € belaufen kann. Die Höhe der Gesamteinsparung ist jedoch von Region zu Region und von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Zudem unterscheiden sich die Antragsverfahren und die Subventionsanträge. In den meisten Fällen können Unternehmer den Kaufnachweis mit dem Rechnungsbetrag bei der zuständigen örtlichen Behörde einreichen, die anschließend die Subventionshöhe berechnet. Die Höhe der ausgezahlten Beträge hängt vom Ort der Antragsstellung ab. Die niedrigsten Subventionen zahlt der Verwaltungsbezirk Limburg mit 600 € und die höchsten Nordrhein-Westfalen mit 4.200 €.

Hier finden Sie eine leichtverständliche Übersicht der Subventionsbeträge nach Städten und Gemeinden geordnet

Belgien: örtliche Behörden 

Auch in Belgien werden in immer mehr Städten autofreie Verkehrszonen eingerichtet, d. h., dass Motorfahrzeuge in einigen innerstädtischen Gebieten bedingt Zutritt haben, jedoch nur zu vorgeschriebenen Zeiten. Es dürfte daher nicht verwundern, dass sich auch in den betreffenden Städten immer mehr Unternehmer für das elektrische Lastenfahrrad entscheiden, damit sie auch weiterhin überall und ungehindert ihre Dienstleistungen und Produkte liefern können. In Belgien gibt es keine landesweit geltende Subventionsregelung für die Anschaffung gewerblich genutzter elektrischer Lastenfahrräder. Städte wie Gent, Uccle und Brüssel gewähren Zuschüsse. Erkundigen Sie sich deshalb bei Ihrer örtlichen Behörde nach entsprechenden Subventionen.

Brüsseler Unternehmer erhalten einen Zuschuss von bis zu 4.000 € für die Anschaffung eines elektrischen Lastenfahrrads 

Infolge der Einrichtung autofreier Zonen stellte Brüssel am 1. April 2022 eine interessante Subventionsregelung für Unternehmer vor. Über das Cairgo Bikeprojekt können MwSt.-pflichtige Unternehmer, die in der Hauptstadtregion Brüssel ansässig sind, eine Prämie erhalten.  Diese Prämie berechnet sich über den Anschaffungspreis des elektrischen Lastenfahrrads und kann bis 4.000 € betragen. Das Lastenfahrrad muss aber nachweißlich kommerziell genutzt werden. Die entsprechenden Subventionsbedingungen finden Sie hier im Internet.

England: e-Cargo bike Grant – Subvention für elektrische Lastenfahrräder bis zu 40 % des Anschaffungspreises 

In den vergangenen Jahren wurde in England der e-Cargo bike Grant-Fond eingeführt, um die Anschaffung gewerblich genutzter elektrischer Lastenfahrräder zu fördern. Durch diese Subvention profitieren Unternehmer von einem Investitionszuschuss von bis zu 40 % bezogen auf den Kaufpreis.

Die e-Cargo-Subventionsregelung wird voraussichtlich verlängert 

Die Subvention wurde bereits einmal verlängert und lief am 14. Februar 2022 aus. Inzwischen ist der Subventionstopf leer. Doch keine Sorge, die überregionalen Medien und Ortsparteien in England setzen sich für eine neue Subventionsrunde ein, um den bisherigen Erfolg zu verlängern. Lesen Sie hier alles über den aktuellen Stand beim e-Cargo bike Grant-Fond

Frankreich: Subvention von 1.000 € für den Kauf eines gewerblich genutzten elektrischen Lastenfahrrads 

Ende 2021 erweiterte Frankreich das Klimagesetz um eine Subvention für die Anschaffung von elektrischen Lastenfahrrädern einschließlich gewerblich genutzter Räder. Profitieren von dieser Subvention können Privatleute, Behörden und Unternehmen. Sie kann bis zu 1.000 € für die Anschaffung eines elektrischen Lastenfahrrads betragen. 

Paris hat eine eigene Subventionsregelung für die Anschaffung kommerziell genutzter Lastenfahrräder 

Die Pariser Stadtverwaltung schafft finanzielle Anreize für seine Einwohner und Unternehmer, die sich für nachhaltige Transportmittel entscheiden. Unternehmer erhalten einen Zuschuss von bis zu 1.200 € auf den Kaufpreis eines Lastenfahrrads zur gewerblichen Nutzung.

Darüber hinaus besteht ein Subventionsanspruch bei der Installierung einer Ladestation für das elektrische (Lasten-)Fahrrad mit einem Maximalbetrag von 200 €. Bei den Subventionsanträgen ist jedoch aktuell mit einer Bearbeitungszeit von mindestens zwei Monaten zu rechnen. Außerdem können Anträge nur in digitaler Form eingereicht werden.

Alles Wissenswerte hinsichtlich der Pariser Regelungen für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen können Sie hier im Internet nachlesen.

Die Vorteile gewerblich genutzter Lastenfahrräder

Das elektrische Lastenfahrrad, auch Cargobike genannt, macht aus jedem Unternehmer einen umwelt- und kostenbewussten Unternehmer. Die Einsparungen fangen beim Kauf mit interessanten Steuervergünstigungen und Subventionsregelungen an, aber wirken sich auch auf den gesamten Betriebsablauf aus. Mit einem Lastenfahrrad bewegen sich die Mitarbeiter schnell und wendig von A nach B durch die Stadt. Im Stau zu stehen ist von Gestern, was sich äußerst günstig auf die Fahrzeiten auswirkt. Hinzu kommen Einsparungen bei Parkgebühren und Strafgebühren fürs Falschparken. Untersuchungen belegen zudem, dass sich die Arbeitseffizienz und das allgemeine Wohlbefunden der Mitarbeiter verbessert. Wenn man alle Pluspunkte addiert, erkennt man schnell, dass der Umstieg vom Kleintransporter auf ein elektrisches Lastenfahrrad erhebliche finanzielle Vorteile bietet. Das Fahrrad ist nicht nur umweltfreundlicher, sondern verbilligt auch jede einzelne Fahrt.